Theorie- und Praxisphasen

Die Dualen Studienmodelle am Fachbereich Mathematik und Naturwissenschaften zeichnen sich durch starke Anwendungsorientierung aus. Die Praxisphasen finden im Wesentlichen in der vorlesungsfreien Zeit statt. Bezogen auf ein Kalenderjahr teilen sich Theorie- und Praxisphasen im Allgemeinen wie folgt auf:

  • 25 Wochen Praxisphasen währen der vorlesungsfreien Zeit
  • 24 Wochen Theoriephasen an der h_da mit Vorlesungen, Laborpraktika, Übungen und Tutorien
  • 4 Wochen Prüfungsphasen

Wie eine solche Verzahnung zwischen Theorie- und Praxisphasen aussehen könnte, zeigt die Grafik für das duale Studiengangsmodell Bachelor Optotechnik und Bildverarbeitung:

Wechsel zwischen Theorie- und Praxisphasen

Das erste Semester

  • Vor Studienbeginn an der h_da absolviert der dual Studierende idealerweise eine zweimonatige Praxisphase im Kooperationsunternehmen. So hat der Studierende die Möglichkeit, sich in das Unternehmen einzufinden und Abteilungen sowie Ansprechpartner vor Ort kennenzulernen.
  • Mitte Oktober (bei Studienbeginn zum Wintersemester) bzw. Mitte April (bei Studienbeginn zum Sommersemester) beginnen anschließend die Lehrveranstaltungen an der h_da in Form von Vorlesungen, Laboren, Übungen und Tutorien. Die Theoriephase des ersten Semesters schließt ca. Ende Februar. Es folgt zu Beginn der vorlesungsfreien Zeit eine zweiwöchige Prüfungsphase.

Die weiteren Semester

  • Die vorlesungsfreien Zeiten von Mitte Februar bis Mitte April sowie von Ende Juli bis Mitte Oktober sind immer Praxisphasen.
  • Je nach Studiengang folgen weitere Praxisphasen während der Vorlesungszeit im Rahmen von Projekten, einer Berufspraktischen Phase (BPP mindestens 12 Wochen) oder eines Berufspraktischen Semesters (BPS 18 Wochen) und für die Abschlussarbeit.

Prüfungsphasen

  • Die zweiwöchigen Prüfungsphasen liegen jeweils zu Beginn der vorlesungsfreien Zeiten. Klausurtage gelten als Hochschultage, so dass dual Studierende für die Teilnahme an Prüfungen keinen Urlaub nehmen müssen. Zeiten für die Klausurvorbereitungen werden einvernehmlich zwischen Unternehmen und Studierenden geregelt: Freistellung oder Urlaub. Wenn sich der Vertrag auf den gesetzlichen Mindesturlaub bezieht, schlagen wir im Interesse unserer Studierenden eine Freistellung vor.

Urlaub

  • Der Urlaubsanspruch der Studierenden wird vom Praxispartner bestimmt und vertraglich festgehalten. Dieser Urlaub muss in der vorlesungsfreien Zeit während der Praxisphasen genommen werden.